Zusätzliche Mittel für Unterbringung von Flüchtlingen

Sachsen_GeldDie Landesdirektion Sachsen hat den zehn Landkreisen und drei Kreisfreien Städten im Freistaat insgesamt 3 Millionen Euro für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bewilligt. Die Mittel sollen den genannten Kommunen zusätzlich zur regulären Kostenerstattung in Höhe von 7.600 Euro je Person und Jahr im Rahmen einer Bedarfszuweisung zur Verfügung gestellt werden. Der Landkreis Zwickau darf mit 242.046 Euro rechnen. Der Erzgebirgskreis bekommt 201.064 Euro, 175.622 Euro gehen an den Vogtlandkreis. Die Bedarfszuweisung geht auf die vom Landtag am 29. April 2015 beschlossene Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes zurück. Ziel ist es, die Landkreise und Kreisfreien Städten bei den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen finanziell zu entlasten.

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