ZEV warnt vor Haustürgeschäften

ZEV_GeldVon besorgten Kunden erhielt die Zwickauer Energieversorgung den Hinweis, dass wieder „Drückerkolonnen“ unterwegs seien. Im Namen der ZEV und mit vermeintlichem Ausweis würden sich die angeblichen Mitarbeiter Zutritt zu den Wohnungen verschaffen um den Zähler abzulesen und unlautere Stromverträge abzuschließen. Aktuell seien Fälle in der Emilienstraße und der Osterweihstraße bekannt. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne eine vorherige Absprache oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden, keine Haustürgeschäfte durchgeführt werden. Stromverträge würden bei Zählerablesungen durch die ZEV nicht abgeschlossen. Bei Haustürgeschäften steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht vor allem dann, wenn ein Vertreter ohne vorherige Ankündigung an der Wohnungstür klingelt und in der Wohnung oder sogar an der Haustür ein Vertrag abgeschlossen wird. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die ZEV unterstützt alle betroffenen Kunden beim Widerruf. (Telefon  0375 3541-236).

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