Zeitraum für Fällverbot hat begonnen

Baumfaellung1Wie das Umweltamt des Landkreises Zwickau mitteilt, dürfen bis zum 30. September keine Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze gefällt werden. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sind ohne behördliche Erlaubnis in dieser Zeit möglich. Dabei sind die Gehölze jedoch auf vorhandene Nist- und Schlafplätze zu untersuchen. Werden solche gefunden, dürfen diese nicht beseitigt werden. Sollte die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze im Verbotszeitraum dringend erforderlich sein, ist es notwendig, sich mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen.

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