Trichinenuntersuchungsgebühr bei Wildschweinen entfällt

Für die Jäger im Landkreis Zwickau beginnt das Jahr 2018 mit einer guten Nachricht. Asofort werden sie bei der Abgabe von Trichinenproben nicht mehr finanziell belastet. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernimmt ab dem 1. Januar befristet die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen. Die Regelung gilt voraussichtlich bis Ende 2019, heißt es aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Kreisverwaltung. Laut Amtsleiter Toby Pintscher soll mit dieser Regelung die Abschussquote von Wildschweinen als ein Baustein zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erhöht werden. Die hohen Wildschweinbestände, die sich seit Anfang der 1990er Jahre nahezu verdreifacht haben, stellen beim Eintrag und bei der Ausbreitung dieser Tierseuche einen wesentlichen Risikofaktor dar. Aus Osteuropa kommend, hat sie 2014 auch die EU erreicht und breitet sich seitdem über die baltischen Staaten und Polen aus. 2017 kam es auch in Tschechien zu einem lokalen Ausbruch. Für die Afrikanische Schweinepest sind in Europa ausschließlich Haus- und Wildschweine empfänglich. Der Mensch ist immun. Hauptüberträger der Seuche sind infizierte Schweine und Erzeugnisse, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden. – Foto: dpa

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