Staatsvertrag über gemeinsame JVA in Zwickau

Für die gemeinsame Justizvollzugsanstalt in Zwickau haben die Ministerpräsidenten von Sachsen und Thüringen am Dienstag einen Staatsvertrag unterzeichnet. Das Papier regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit und wird mit Zustimmung der beiden Landtage wirksam. Sachsen wird in der neuen JVA ein Kontingent von 450 Haftplätzen, der Freistaat Thüringen hat Anspruch auf 370 Plätze. Entsprechend diesem Schlüssel werden die Kosten für Bau und Betrieb zwischen den Vertragspartnern verteilt. Auch das erforderliche Personal wird nach diesem Schlüssel von beiden Partnern gestellt. Der Vertrag ist frühestens nach 30 Jahren kündbar. Sachsens Finanzminister Georg Unland: „Diese nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Investition in eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt ist nicht nur für die beiden Freistaaten eine gute Lösung, sondern auch für die Stadt Zwickau und die gesamte Region.“

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