Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gefangenenmeuterei

Nach der Meuterei in der JVA Zwickau im vergangenen Herbst hat die Staatsanwaltschaft gegen drei Strafgefangene Anklage beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts erhoben. Den Beschuldigten wird Gefangenenmeuterei in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Am Abend des 10. Oktober sollen zwei der Täter aus einer zuvor manipulierten Essensklappe aus ihrer Zelle geklettert sein und sich mit zwei Tischbeinen im Flur versteckt haben. Der dritte Täter soll von seiner Zelle aus das Wachpersonal gerufen und um eine Kopfschmerztablette gebeten haben. Einer der Beschuldigten soll dem Bediensteten danach mit einem Tischbein auf den Kopf geschlagen haben. Aufgrund der nicht eingeplanten schweren Verletzungen des Beamten sowie des verursachten Lärms sahen die Häftlinge von ihren Fluchtplänen ab. Das Ermittlungsverfahren gegen drei weitere Beschuldigte wurde mangels ausreichender Beweise eingestellt.

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