Smarter Glanz unterm Weihnachtsbaum

Ein Smartphone, eingepackt in Glanzpapier werden auch in diesem Jahr viele Kinder und Jugendliche unterm Weihnachtsbaum finden. Das eigenständige Spielen und Surfen kann nun auch außerhalb der elterlichen Wohnung beginnen. Das ist jedoch, entgegen der Werbung Anbieter, nicht immer kostenlos. „Viele Angebote und Spiele, die als kostenlos beworben werden, enthalten kostenpflichtige Elemente, was sich jedoch vielfach erst nach einer gewissen Spieldauer zeigt“, so Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Beispielsweise wird die Spielgeschwindigkeit plötzlich langsam und kann nur gegen Zahlung wieder „getunt’ werden. Oder es tun sich beim Spielen Zusatzangebote und -levels auf, die, wenn man dafür bezahlt, das Spielen interessanter machen. Man spricht dabei von so genannten „In-App-Käufen“. Natürlich sollten Eltern ihren Kindern weder die eigenen Kreditkartendaten noch ihre Zugangsdaten zu iTunes oder dem Google Play Store verraten. „Für einen besseren Schutz vor ungewollten Kosten sollten Eltern aber vor der ersten Nutzung des Smartphones durch die Kinder vom Mobilfunkanbieter unbedingt auch die Einrichtung einer so genannten Drittanbietersperre sowie zusätzlich einer Premiumdienstesperre verlangen“, rät Fischer. Die Anbieter und die Netzbetreiber sind gesetzlich zur kostenfreien Einrichtung verpflichtet. Mit diesen beiden Sperren wird verhindert, dass Drittanbieter, beispielsweise App-Anbieter, die Mobilfunknummer des Nutzers erfahren und ihre Geldforderungen über dessen Mobilfunkrechnung einfordern können. – Foto: dpa

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