Saisonkennzeichen gelten ab April

Viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer dürfen kommende Woche wieder starten. Die meisten Saisonkennzeichen gelten ab dem 1. April. Die Gültigkeit ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt, der genau eingehalten werden muss. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Wer also zu früh startet – und sei es nur zu einer Probefahrt – dem drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe aufgrund des fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Darauf weist der ADAC hin. Kommt es bei einer Fahrt mit ungültigem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Zudem kann es auch zu strafrechtliche Konsequenzen kommen. Auch das Parken mit noch nicht gültigen Kennzeichen kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. – Foto: dpa

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