SAB informiert über Aufbauhilfeprogramme

Der Freistaat Sachsen hat am 12. Juli die Richtlinie Hochwasserschäden 2013 beschlossen. Um Bürger, Vereine und Unternehmen umfassend über die Antragstellung und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu informieren, führt die Sächsische Aufbaubank in den betroffenen  Kommunen Informationsveranstaltungen durch. Zwei finden am 31. Juli im Feuerwehrgerätehaus Crimmitschau statt: Von 13 bis 15 Uhr für Unternehmen und von 17 bis 19 Uhr für Privatpersonen, Wohneigentümer und Vereine. Im Anschluss an den Vortrag besteht jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Richtlinie Hochwasserschäden 2013  sieht vor, dass Privatpersonen in der Regel bis zu 50 Prozent der Gebäudeschäden ersetzt bekommen. Zuschüsse in dieser Höhe soll es auch zur Beseitigung von Schäden geben, die die Flut an Gewerberäumen und gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen angerichtet hat. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt, bei Vereinen liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Unternehmensgrößen bis zu 500 Mitarbeitern erhalten maximal 100.000 Euro, in Härtefällen bis zu 200.000 Euro.

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