Polizei ändert Einstellungsvoraussetzungen

Das Innenministerium plant zusätzlich zur seit Mai laufenden Nachwuchskampagne Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen für die Polizei im Freistaat. Vorbehaltlich der Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung soll zum einen das Einstellungsalter für den Vorbereitungsdienst von bisher 17 auf 16 Jahre herabgesetzt und das Höchstalter von derzeit 25 auf 34 Jahre heraufgesetzt werden. Zum anderen soll die Mindestgröße von 165 auf 160 cm abgesenkt werden. Um potentiellen Bewerbern, welche die bislang geltenden Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllten, die Gelegenheit zu geben, sich online für das Auswahlverfahren 2015 zu bewerben, wird der reguläre Bewerbungsstichtag für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (LG 1.2-ehemals mittlerer Dienst) einmalig um einen Monat bis zum 1. Oktober 2014 verlängert. Bei Interesse an einer Ausbildung (LG 1.2) oder einem Studium (LG 2.1) kann man sich auf der Internetseite www.verdaechtig-gute-jobs.de registrieren. Dort sind auch sämtliche Informationen zum Auswahlverfahren sowie zum Polizeiberuf zu finden. Bei Fragen zur Bewerbung oder für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen die Berufsberater vor Ort oder das Auswahlteam beim Präsidium der Bereitschaftspolizei (Telefon: 0341/5855 5855, auswahlteam@polizei.sachsen.de) zur Verfügung.

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