Neue verkehrsberuhigte Zonen in Oelsnitz

Ab Montag wird in Oelsnitz/Vogtl. im Bereich Pfortenstraße, Obere Kirchstraße und Kirchplatz ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Fahrzeugführer können dann nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Außerdem darf der Fußgängerverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Notfalls muss gewartet werden. Radfahrer sind an die neue Regelung ebenfalls gebunden. Außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen darf nicht geparkt werden, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs an dessen Ende gilt für den Fahrzeugführer die gleiche besondere Sorgfaltspflicht, wie bei einer Grundstücksausfahrt und nicht die Vorfahrtsregel

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