Neue Regelung bei Demokratieerklärung

Sachsen_GeldDie Sächsische Staatskanzlei hat die Verfahren bei der Anwendung der Demokratieerklärung neu geregelt. Ab sofort entfällt für die Förderrichtlinien der Staatskanzlei die eigenhändige Unterzeichnung der Demokratieerklärung durch die Antragsteller und deren Kooperationspartner. Künftig wird in den Zuwendungsbescheiden verbindlich geregelt, dass keine Förderung an extremistische Organisationen oder Personen gehen darf. Auf die daraus resultierenden Anforderungen wird in einem auf die jeweilige Richtlinie angepassten Begleitschreiben hingewiesen. Mit dem Verzicht auf die bisherige Form der Demokratieerklärung folgt der Freistaat der Praxis des Bundes. Ein solcher Schritt war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

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