Neue Regelung bei An-, Ab- und Ummeldung

Bürgerservice_2014_2Wer sich im Bürgerservice des Zwickauer Rathauses an-, ab- oder ummeldet, muss seit dem 1. November eine neue Regelung beachten: Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes ist eine Bescheinigung des „Wohnungsgebers“ erforderlich. Damit bestätigt der Eigentümer, die beauftragte Wohnungsverwaltung oder ein Hauptmieter gegenüber dem Meldeamt, dass die Person tatsächlich eingezogen ist. Das entsprechende Formular und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des städtischen Bürgerservices zu finden. Das Bürgeramt empfiehlt, den neuen Vermieter rechtzeitig auf die Bescheinigung anzusprechen und sich diese am besten schon bei der Wohnungsübergabe aushändigen zu lassen. Ohne die Bestätigung kann kein Wohnsitz mehr an- oder umgemeldet werden. Die Bescheinigung ist auch bei Anmeldungen in Senioren- oder Pflegeheimen, Studentenunterkünften, Kinder- und Jugendheimen erforderlich.

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