Mordfall Wunderlich: Verteidiger fordern Freispruch

Zwickau (dpa) – Im Prozess um den 30 Jahre zurückliegenden Mord an Heike Wunderlich haben die Verteidiger Freispruch für den Angeklagten gefordert. Sie begründeten den Antrag in ihrem Plädoyer heute vor dem Landgericht mit Zweifeln an den Beweisen. Der Nachweis der Täterschaft sei durch die Beweisaufnahme nicht erbracht worden, sagte Anwalt Andreas Bönisch. Ihr Mandant sei daher freizusprechen und der Haftbefehl aufzuheben. Die Verteidiger verwiesen auch auf geistige Einschränkungen des 62-Jährigen nach einem Schlaganfall. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor lebenslange Haft gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Seit Dezember steht Helmut S. wegen Mordes vor Gericht. Der Frührentner aus soll am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich nahe Plauen vergewaltigt und erdrosselt haben. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Das Urteil wird für diesen Mittwoch erwartet.

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