Landtag erleichtert Hochwasserschutz

Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch das Wiederaufbaubegleitgesetz beschlossen. Damit soll der Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom Juni 2013 erleichert werden und die Umsetzung künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen vereinfachen. Nach den Änderungen im Sächsischen Wassergesetz können Planfeststellungsbeschlüsse für Hochwasserschutzmaßnahmen künftig eine Geltungsdauer von bis zu 10 statt bisher fünf Jahren erhalten.  Außerdem ist künftig klar geregelt, dass die Träger der Unterhaltungslast von Deichen von bestimmten Verboten ausgenommen sind. Bei hochwassergeschädigten Kulturdenkmalen genügt künftig zunächst eine Anzeige an die Denkmalschutzbehörde. Diese entscheidet dann, ob für den Wiederaufbau wie bisher ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. In die Gemeindeordnung wird zudem eine Regelung aufgenommen, wonach Gemeinden im Rahmen einer geplanten Umsiedlung aus Überschwemmungsgebieten Betroffenen gemeindeeigene Grundstücke auch unter Wert verkaufen können.

About Post Author