Kredite für Investitionen unter Auflagen genehmigt

Landkreis_Geld1Die Landesdirektion hat den Haushalt des Landkreises Zwickau für 2015 unter Auflagen freigegeben. Für Investitionen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 8.027.600 Euro vorgesehen. Der Etat beinhaltet Gesamtaufwendungen von ca. 232,3 Millionen Euro. Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 31,83 Prozent. Allerdings ist der Haushalt nicht ausgeglichen. Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von ca. 4,3 Millionen Euro erwartet. Außerdem werde die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiter deutlich überschritten. Zum 31.12.2015 beträgt der Wert 79,72 Euro pro Einwohner. Kritisch merkt die Aufsichtsbehörde an, dass die die Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachgewiesen werden kann. So gelinge es dem Landkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. Dem Landkreis wurde aufgegeben, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Er habe zu gewährleisten und nachzuweisen, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Finanzen als liquide Mittel vorgehalten werden. Ab dem Haushaltsjahr 2016 muss die finanzielle Leistungsfähigkeit garantiert sein.

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