Kindergeld gibt es auch nach der Schule weiter

Für viele Schülerinnen und Schüler endet bald nach den Abschlussprüfungen die Schulzeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird automatisch danach Kindergeld weitergezahlt, ohne dass etwas zu veranlassen ist. Für Schulabgänger, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn innerhalb von vier Monaten nach Schulende eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Jahr begonnen wird und sie noch nicht 25 Jahre alt sind. In diesem Fall ist keine Arbeitslosmeldung erforderlich, da die Familienkasse diesen Übergangszeitraum automatisch anerkennt. Hierbei ist wichtig, dass der Beginn der Ausbildung oder des Studiums, beziehungsweise des Freiwilligenjahres, umgehend angezeigt und der Viermonatszeitraum nicht überschritten wird. „Mit dieser Regelung zum Übergangszeitraum wird vermieden, dass sich volljährige Kinder nur deshalb arbeitslos melden müssen, um weiterhin Kindergeld beanspruchen zu können. Die Familien müssen so auf diese wichtige Leistung nicht verzichten und Kindergeld wird unkompliziert weiter ausgezahlt“, sagt Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen. Im Internet sind unter www.familienkasse.de weitere Informationen zum Thema Kindergeld zu finden. Bei Fragen stehen auch die Mitarbeiter der Familienkasse gern telefonisch unter der gebührenfreien Service-Nummer 0800 4 5555 30 zur Verfügung.

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