Jury berät über Förderanträge zum Stadtjubiläum

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt sowie aus Bereichen der Jugend- und Sozialarbeit entscheidet am Mittwoch über die Förderfähigkeit der eingereichten Projektanträge zur 900-Jahrfeier von Zwickau. 29 Anträge sind mit Ablauf der ersten Frist am 30. September eingereicht worden. Die Themen der einzelnen Projekte reichen von Festen über Umzüge bis hin zu Konzerten, Festivals, Ausstellungen, Workshops, Sportveranstaltungen, Turnieren und sozialen Projekten. Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von maximal 2000 Euro gewährt. Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz bzw. Geschäftssitz in Zwickau haben. Für Spätentschlossenen gibt es noch eine zweite Frist, welche am 31. März 2018 abläuft. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen mit Projektbeschreibung und Kostenplan sind beim Kulturamt der Stadt Zwickau (Sitz: Kolpingstraße 8, 08058 Zwickau) einzureichen. Die Richtlinie und das Antragsformular stehen auf www.900jahre-zwickau.de zur Verfügung.

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