Hochwasser: Kurzarbeitergeldregelung vereinfacht

Betriebe, die aufgrund von Hochwaserschäden Arbeitsausfälle erleiden, können bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Um betroffene Unternehmen zusätzlich zu entlasten, werden die Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate in diesem Jahr in voller Höhe übernommen. „Zum Teil haben Betriebe in vielen Teilen Sachsens mit den Folgen des Hochwassers zu kämpfen. Diesen Unternehmen stehen wir besonders jetzt, in dieser schwierigen Situation, mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten zur Seite. Daher freut mich für die betroffenen Firmen, dass durch die zusätzliche Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge eine weitere finanzielle Entlastung geschaffen wurde“, sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die kostenfreie Servicenummer an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur wenden. „Bisher sind rund 1.000 Betriebe direkt vom Hochwasser betroffen und haben Kurzarbeit für fast 7.000 Beschäftigte angezeigt“, so Cordt weiter. Ob in diesen Firmen tatsächlich kurzgearbeitet wird und in welchem Umfang, das zeigt die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber in der Folge. Für diese Abrechnung haben Betriebe bis zu drei Monate Zeit. – Hochwasserhotline (Arbeitgeber): 0800 455 55 20

Foto: Ralph Köhler

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