GTÜ: Rosa Prüfplakette seit Jahresbeginn ungültig

Autofahrer, die noch eine rosa Prüfplakette auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation fahren. Seit Jahresbeginn haben die rosa Plaketten mit der Zahl 17 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Für 2018 sind Plaketten mit der Farbe Grün (18), Orange (19) und Blau (20) gültig. Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette sind in diesem Jahr mit der Hauptuntersuchung an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2018 zugelassen werden, tragen die Farbe Gelb. Die Abgasuntersuchung gehört zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die Hauptuntersuchung brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis. Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht jedoch eine vertiefte Hauptuntersuchung an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten Verzug werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Der nächste GTÜ-Partner ist unter http://partner.gtue.de schnell zu finden. Auch können sich Autofahrer bei der GTÜ für die kostenlose HU-Erinnerung registrieren: http://hu-erinnerung.gtue.de.

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