Geldstrafe bezahlt – 42-Jährige bleibt auf freiem Fuß

Zwickau – Die Betreuerin einer 42-Jährigen verhinderte am Donnerstagmittag deren Verhaftung, indem sie eine Geldstrafe, die gegen die wohnungslose Zwickauerin verhängt war, beglich. Bundespolizisten hatten die Frau im Warteraum des Hauptbahnhofes angetroffen und bei einer Überprüfung der Personalien festgestellt, dass sie das Amtsgericht Greifswald im vergangenen Jahr wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 11 Euro verurteilt hatte. Davon waren noch 16 Tagessätze offen. Die daraus resultierende Summe von 176 Euro wurde von der Betreuerin der Frau im Bundespolizeirevier eingezahlt, darüber hinaus auch die entstandenen Verfahrenskosten von 98,50 Euro. Damit konnte sie eine 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ihrer Klientin verhindern.

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