Geflügelpest: Derzeit keine Aufstallungspflicht im Landkreis

Nach Angaben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes gibt es im gesamten Gebiet des Landkreises Zwickau derzeit keine Aufstallungspflicht für Geflügel.  Dieser Entscheidung voraus gegangen war eine Risikobewertung von Gebieten mit hoher Wildvogeldichte bzw. die Nähe von Wildvogelrastplätzen. Hintergrund sind Fälle von Geflügelpest in Norddeutschland. Amtsleiter Toby Pintscher weist aber auch darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Freilandhaltung an die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen gebunden ist. Nur so könne das Risiko der Seucheneinschleppung auf ein annehmbares Maß begrenzt werden. Die Anforderungen sind ab sofort auch unter www.landkreis-zwickau.de nachzulesen. Im Dezember-Amtsblatt des Landkreises werden sie ebenso veröffentlicht werden.

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