Geflügelpest: Beobachtungsgebiet aufgehoben

Nach wie vor gilt im Freistaat die im November 2016 verfügte Stallpflicht zum Schutz gegen die Geflügelpest. Das Verbot der Freilandhaltung von Geflügel und sonstigen Vögeln ist folglich nicht aufgehoben. Amtstierarzt Toby Pintscher weist jedoch darauf hin, dass die im Landkreis geltende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen im Beobachtungsgebiet aufgehoben wurde. In Leubnitz, Fraureuth, Ruppertsgrün, Gospersgrün, Beiersdorf, Thanhof, Schönfels, Altrottsmannsdorf, Stenn, Ebersbrunn und Voigtsgrün dürfen Hunde und Katzen wieder frei herumlaufen. Mit der Aufhebung des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel von dort wieder aus dem Bestand verbracht, Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen sowie Federwild wieder gejagt werden.“, informiert der Amtsleiter zum aktuellen Stand.

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