Gefangenenmeuterei: Jugendstrafen für Angeklagte

Im Prozess um einen versuchten Gefängnisausbruch in Zwickau sind zwei Männer zu mehr als zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Zwickau sprach die 22-Jährigen am Dienstag wegen Gefangenenmeuterei schuldig. Demnach sei erwiesen, dass einer der beiden gemeinsam mit einem dritten Täter durch eine manipulierte Essensklappe aus seiner Zelle geklettert sei. Der zweite Mann war nach Ansicht des Gerichts jedoch der Drahtzieher und kassierte daher mit zwei Jahren und neun Monaten Haft ein halbes Jahr mehr als sein Mittäter. Bei dem Ausbruchsversuch war ein Wärter niedergeschlagen und schwer verletzt worden. Das Opfer leidet noch heute unter den Folgen des Angriffs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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