Frist für Hochwasserhilfe läuft aus

Flutgeschädigte vom Juni 2013 müssen sich beeilen. Förderanträge zur Schadensbeseitigung von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen können nur noch bis Ende des Jahres gestellt werden. Darauf hat Umweltminister Thomas Schmidt hingewiesen. Bis einschließlich 31. Dezember 2014 müssen die Anträge in der Sächsischen Aufbaubank vorliegen. Die Kommunalverwaltungen als erste Anlaufstelle für die Anträge von Privaten, Unternehmen und Vereinen wurden noch einmal besonders darauf hingewiesen, eingehende Anträge schnell an die SAB weiterzureichen, um die Frist einzuhalten. „Im Zweifel, wenn die Zeit zwischen den Feiertagen knapp wird, sollten Antragsteller ihren Antrag zur Wahrung der Frist sicherheitshalber direkt an die SAB adressieren“, rät der Minister. Der Freistaat erhält aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder rund 1,8 Milliarden Euro für die Beseitigung der Schäden aus der Hochwasserkatastrophe. Private, Unternehmen und Vereine können für den Wiederaufbau eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden erhalten. Bis Anfang Dezember wurden in diesem Bereich 4.531 Anträge gestellt. Die SAB hat aktuell 3 482 Bewilligungen mit einer Zuschusshöhe von insgesamt rund 225,3 Millionen Euro erteilt.

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