Freiwillige Leistungen werden weiter bezahlt

Ratshaus_GeldDie freiwilligen sozialen Leistungen der Stadt Zwickau sind von der Haushaltssperre nicht betroffen. Das gab die Verwaltung heute bekannt. Vorerst bis Jahresende werde das Begrüßungsgeld für Neugeborene, das kostenlose Mittagessen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und das Obstfrühstück in den Kitas bezahlt sowie der Elternanteil an der Schülerbeförderung erstattet. Grund für die Entscheidung sind die bestehende Verträge sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz. Viele Eltern hatten ihre Anträge für die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten bereits abgegeben. Da die Frist jedoch erst am 30. September und damit nach Erlass der Haushaltssperre endete, hätte ein Aussetzen der Zahlungen zu einer ungerechten Verfahrensweise geführt. Ebenfalls bewilligt werden Anträge auf Sportförderung, die vor dem 25. September beantragt wurden. Ob bzw. in welchem Umfang die freiwilligen sozialen Leistungen künftig angeboten werden, hänge vom Stadtratsbeschluss über den Etat für 2016 ab. Das Rathaus plant, den Haushaltsentwurf im Januar 2016 in den Stadtrat einzubringen.

About Post Author