Freistaat macht sich für Hebammen stark

Um die Geburtshilfe auch weiter absichern zu können, will sich Sachsen im Bundesrat für eine tragfähige Lösung der Haftpflichtproblematik bei Hebammen einsetzen. Damit tritt der Freistaat einem Entschließungsantrag des Landes Hessen bei, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird. Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Befürchtet wird, dass freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab Sommer 2015 möglicherweise überhaupt keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. „Ziel aller Bemühungen von Bund und Ländern muss die Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und an der Patientinnensicherheit orientierten Angebots der Geburtshilfe durch Hebammen, Belegärzte und Krankenhäuser sein“, so Gesundheitsministerin Christine Clauß. – Foto: dpa

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