Fördermittel für Wohnungsrückbau

AbrissFür den bis 2019 geplanten Abriss ungenutzter und leerstehender Wohngebäude in den Fördergebieten Nieder- und Oberplanitz, Eckersbach, Marienthal und Pölbitz können Eigentümer über das Im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ Finanzhilfen beantragen. Gefördert werdendas Freimachen der Wohnungen, evtl. Umzugskosten von Mietern aus dem Abrissgebäude; alle Abrisskosten inklusive der notwendigen Folgeleistungen, z.B. abfallgerechte Entsorgung oder Sicherung an Nebengebäuden sowie Aufwendungen für das einfache Herrichten des Grundstücks zur Wiedernutzung, z.B. eine Begrünung des Rasens. Die Höhe der Finanzhilfen beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 70 Euro/m² rückgebauter Wohnfläche (ohne Treppenhaus). Bei untergeordneten Gewerbeflächen, z. B. im Erdgeschoss, stehen maximal 70 Euro/m² Nutzfläche Finanzhilfen zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt das Zwickauer Bauplanungsamt, Katharinenstraße 11, Telefon 836100.

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