Flutopfer können SV-Beiträge stunden lassen

Hochwassergeschädigte Unternehmen und Selbstständige können Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stunden lassen. Das gab die sächsische Gesundheitsministerin am Donnerstag bekannt. „Ich empfehle betroffenen Unternehmen und Selbstständigen, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Die Krankenkassen habe ich heute gebeten, diese Anträge rasch und wohlwollend zu bearbeiten“, so Christine Clauß. Für Beschäftigte in Kurzarbeit hat der Bund die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum von drei Monaten zugesagt.

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