Fahrräder und Pedelecs gehören zum Hausrat

Elektrofahrräder oder Pedelecs sind immer öfter im Straßenverkehr zu sehen. Da damit ganz schön Fahrt aufgenommen werden kann, steigt auch das Unfallrisiko. Doch welche Versicherung kommt für Schäden beim Unfallopfer auf? Oder was ist, wenn das Rad gestohlen wird? Gilt für die modernen Pedelecs das gleiche wie für traditionelle Drahtesel? Beratung rund um diese Fragen gibt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, egal ob mit oder ohne Elektroantrieb, sollte unbedingt haftpflichtversichert sein“, empfiehlt Versicherungsexpertin Sigrid Woitha. Die Privathaftpflichtversicherung, die dem Geschädigten Ersatz leistet, ist dann nicht mehr ausreichend, wenn es sich bei dem Elektrofahrrad um ein S(chnelles)-Pedelec handelt, weil dieses auf Grund der möglichen Höchstgeschwindigkeit rechtlich als Mofa eingestuft wird. In diesem Fall ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Einer KASKO-Versicherung  bedarf es, wenn die Entwendung versichert sein soll. Vor Diebstahl können Fahrräder am besten durch einen sicheren Abstellort und schwer zu öffnende Schlösser geschützt werden. Verschwindet das Rad dennoch, hilft die allgemeine Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung über den finanziellen Schaden hinweg. Alternativ kommt eine spezielle Fahrradpolice in Betracht. Hier liegen die Höchstentschädigungsgrenzen oft bei 4.000 oder 5.000 Euro.

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