Erstes Urteil im Meutererprozess

Am 10. Oktober des vergangenen Jahres haben drei Inhaftierte der JVA Zwickau einen Ausbruchsversuch unternommen. Wie wir bereits gestern berichteten, hatten sie sich durch eine aufgesägte Öffnung der Zellentür gezwängt und anschließend einen Wachmann mit einem Holzknüppel niedergeschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt. Die Verhandlung war zunächst öffentlich geführt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Verfahren gegen die beiden 22 Jahre alten Angeklagten abgetrennt. In der weiteren Folge ist gegen den 17-jährigen Mittäter in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt worden. Wegen gemeinschaftlicher Gefangenenmeuterei in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde er vom Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen die beiden mutmaßlichen Mittäter soll es eine neue Verhandlung geben, wann steht derzeit noch nicht fest. Der zunächst für Dienstag bestimmte Fortsetzungstermin findet nicht statt.

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