Energieausweis: Wer muss was?

Energieausaweis_fuers_HausKlarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Worauf es ankommt, erläuter Volker Löschner, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen. Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Löschner. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“ Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. „Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Löschner klar.

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