Geldstrafe statt Bewährung für ehemaligen Polizisten

Ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, ist so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann. Einem pensionierten Polizisten ist genau das vor zwei Jahren passiert. Peter-Dieter V. hatte beim Auffahren auf die B 93 einen Biker übersehen. Weil der Motorradfahrer starb, muss sich der 61-Jährige nun zum zweiten Mal wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Foto: Ralph Köhler

 

Nach erfolgter Beweisaufnahme änderte das Landgericht die vom Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro ab. Darüber hinaus bekommt Peter-Dieter V. seine Fahrerlaubnis wieder. Der vorsitzende Richter begründete seinen Urteilsspruch damit, dass nach den üblichen Strafzumessungsregeln bei fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr ohne Hinzutreten erschwerender Umstände bei nichtvorbestraften Tätern eine Geldstrafe und keine Freiheitsstrafe festgesetzt wird. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis und den Umstand, dass die Tat mehr als zwei Jahre zurücklag. Für den Autofahrer sprach außerdem eine erhebliche Mitschuld des Motorradfahrers, der zum Unfallzeitpunkt erheblich unter Drogen stand und deswegen viel zu schnell unterwegs war. Das Urteil ist rechtskräftig.

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