„Ehe für alle“ ab 1. Oktober möglich

Gleichgeschlechtliche Paare können sich ab 1. Oktober auch in Zwickau trauen lassen. Nach dem Beschluss auf Bundesebene tritt das Gesetz an diesem Datum in Kraft. Auch bereits geschlossene Lebenspartnerschaften können dann in Ehen umgewandelt werden. Für beides (Eheschließung und Umwandlung) wird auf Wunsch des Paares durch das Standesamt die gleiche Zeremonie, mit allem was dazu gehört, angeboten. Interessierte können sich schon jetzt einen Termin im Standesamt reservieren. Nach Angaben der Stadt ist dies bis zu einem Jahr im Voraus möglich. Die verbindliche Anmeldung mit allen Unterlagen könne frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Dafür sei im Standesamt jedoch noch eine Programmumstellung erforderlich, die von Seiten des Verfahrensherstellers bis zum 1. Oktober zugesagt wurde. Auftretende Fragen können direkt mit den zuständigen Standesbeamtinnen besprochen werden (Tel.: 0375 833402 oder 833403; E-Mail: standesamt@zwickau.de).

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