Bundesrat beschließt Mindestlohn

Erstmals gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Bundesregierung hatte im April ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Am Freitag wurde es vom Bundesrat gebilligt. Nur Sachsen versagte dem Gesetz seine Zustimmung, weil es laut Wirtschaftsminister Morlok (FDP) nicht die Arbeit, sondern die Arbeitslosigkeit fördern würde. Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren ab 2015 von der Neuregelung, die vom Zoll kontrolliert wird. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Somit schützt der Mindestlohn Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 18. Geburtstag – oder vorher bei abgeschlossener Berufsausbildung. Für Erntehelfer wurde eine auf vier Jahre befristete Sonderregelung vereinbart, um die Einführung  des Mindestlohns für diese Branche zu erleichtern. Die Grenze für die sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigung wird von 50 auf 70 Tage angehoben. Zeitungsausträger haben 2015 Anspruch auf 75 Prozent und 2016 auf 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. 2017 müssen die vollen 8,50 Euro gezahlt werden.

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