Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Zschäpe

Foto: Pool/propicture

München (dpa) – Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe gefordert. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer heute vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur „Tatherrschaft“ gezeigt und „ein Drittel eines verschworenen Triumvirats“ gebildet. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.

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