Bewährungsstrafen für pöbelnde Hobbyfilmer

Im Verleumdungsprozess gegen drei Zwickauer Hobbyfilmer wurde heute am Amtsgericht das Urteil gesprochen. Wegen Verleumdung der Oberbürgermeisterin erhielten Andreas L., Torsten G. und Mike K. jeweils eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Die eigentliche Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Machen sie sich in dieser Zeit erneut strafbar, müssen sie hinter Gitter. Der Richter verureilte die Angeklagten außerdem zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Sie hatten bei einem Stadtspaziergang der Oberbürgermeisterin behauptet, sie beherberge in ihrem Haus IS-Terroristen. Diese Aussage hatten alle drei Angeklagten mehrfach wiederholt und das auch per Video festgehalten und veröffentlicht. Daraufhin hatte Pia Findeiß Anzeige erstattet. Künftig ist es den drei Verurteilten verboten, Stadtratssitzungen oder andere öffentlichen Veranstaltungen zu besuchen.

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