Bei Kreditbearbeitungskosten nicht aufgeben

Die Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach) weigert sich weiterhin, Kreditnehmern die Kreditbearbeitungskosten zurückzuerstatten. “Ständig gehen diesbezüglich bei der Verbraucherzentrale Sachsen Beschwerden ein“, sagt Sigrid Woitha, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Im Wesentlichen begründet die Bank ihre weitere Ablehnungshaltung damit, dass sie die Kosten transparent angegeben habe. Der BGH hat jedoch in seiner umfangreichen Urteilsbegründung vom 13.05.2014 deutlich ausgeführt, dass es darauf nicht ankommt. „Ein unzulässiges Entgelt wird nicht dadurch zulässig, dass man es aufschreibt“, fasst Woitha zusammen. Betroffene sollten jetzt nicht aufgeben. „Wer die Sache konsequent weiter verfolgt, hat gute Aussichten, sein Geld zurückzubekommen“, glaubt Woitha. Weil die von der Bank vorgetragenen Gründe nicht stichhaltig sind, sollten Betroffene notfalls ihr Recht einzuklagen. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird ihrerseits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auffordern, gegenüber der Santander Consumer Bank, die sich nach ihrer Meinung systematisch rechtswidrig verhält, vorzugehen.

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