Arbeitsagentur und Jobcenter in Urlaubsplanung einbeziehen

Die Winterferien stehen bevor und damit für viele auch ein Urlaub. Für dessen Planung weisen Arbeitsagentur und Jobcenter Zwickau darauf hin, dass arbeitslose Frauen und Männer den Urlaub im Vorfeld mit den Behörden klären sollen. „Wer nicht an seiner Heimatadresse erreichbar sein wird, muss dies persönlich oder telefonisch bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter melden. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen möglich“, so Agentur-Sprecherin Mirjam Sobe und fügt hinzu, dass der Zeitraum von drei Wochen innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden könne. Wer sich ohne dieses Einverständnis ortsabwesend aufhält, muss mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Grundsätzlich verlangt das Gesetz, dass Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, sicherstellen, dass sie an jedem Werktag am Wohnsitz für Vermittlungsaktivitäten erreichbar sind. Durch einen Urlaub/eine Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben.

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