500.000 Euro zusätzlich für Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale_Geld2014Mit einem deutlichen Fördermittel-Plus von 500.000 Euro im Doppelhaushalt sorgt der Freistaat nach dem Kabinettentwurf zum Haushalt für die Absicherung der Verbraucherarbeit. „Mit insgesamt 3,3 Millionen Euro pro Jahr zur Unterstützung der Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. liegen wir beim Ländervergleich nicht nur im vorderen Drittel, wir können damit auch die flächendeckende Beratung dauerhaft absichern“, erklärte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch. Neben den Mitteln des Freistaates steuert der Bund eine knappe Million Euro jährlich in den Bereichen Ernährungsberatung, wirtschaftlicher Verbraucherschutz oder Finanzmarktwächter zu. Als erstes Bundesland hat Sachsen zudem die Förderung der Verbraucherzentrale der vorgeschriebenen Prüfung entsprechend der Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission unterzogen. Bis auf ganz wenige Bereiche sei die Arbeit der Verbraucherzentrale beihilfekonform und könne nunmehr abgesichert weitergeführt werden

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