12 Windpockenfälle im Landkreis Zwickau

Foto: Barmenia

Im Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau sind aktuell 12 Fälle an Windpocken-Erkrankungen gemeldet. Dies ist für Amtsärztin Carina Pilling Anlass genug, um zum wiederholten Maße für den Impfschutz zu werben. Die Medizinerin empfiehlt die Impfung beispielsweise mit der Mumps-Masern-Röteln-Impfung insbesondere Kindern und Jugendlichen, Personal im Gesundheitsdienst oder Kindertageseinrichtungen, Frauen mit Kinderwunsch und Personen im engen Kontakt mit der Risikogruppe und vor geplanten immunsuppressiven Behandlungen. Sie weist darauf hin, dass eine Infektion mit Windpocken in der Schwangerschaft wegen möglicher schwerer Schädigungen des Ungeborenen und bei Immungeschwächten besonders problematisch ist. „Für alle Kinder werden zwei Impfungen ab dem 13. Lebensmonat empfohlen. Erkrankte Kinder und Kinder, die keinen Immunschutz besitzen (d. h. ungeimpft und bisher nicht an den Windpocken erkrankt waren), aber Kontakt zu einem an Windpocken-Erkrankten hatten, dürfen solange keine Kita oder Schule besuchen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Das Gesundheitsamt unterstützt hier regelnd und beratend.“, so die Amtsärztin. „Hier können auch die Impfsprechstunden genutzt werden, die das Gesundheitsamt im Verwaltungszentrum Zwickau, Werdauer Straße 62, stets dienstags von 15 bis 17 Uhr anbietet.“ Windpocken sind eine hochansteckende Erkrankung mit Fieber und juckendem Hautausschlag. Die Viren werden „schnell wie der Wind“ als Tröpfchen über die Luft oder im Kontakt mit der Bläschenflüssigkeit übertragen. Gefährlich sind Komplikationen wie Lungenentzündung, ausgeprägte Entzündungen der Haut oder des Nervensystems und später die äußerst schmerzhafte Gürtelrose. Das Auftreten der Krankheit ist meist auf den Winter oder das Frühjahr konzentriert. Statistisch wurden für den Landkreis Zwickau 2014 82 Fälle, 2015 46 Fälle, 2016 59 Fälle und 2017 64 Fälle erfasst.

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